Einrichtungsportal Steegmanns
Für Pflegeheime
& Pflegedienste

Einrichtungsportal · Sanitätshaus Steegmanns

Die Versorgung Ihrer Bewohner. Ein Portal für das ganze Team.

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste sehen hier alle Bewohner und Klienten, die wir gemeinsam versorgen. Ihr Pflegepersonal reicht Rezepte ein, bucht Besuche in der Einrichtung, stellt Pflegeboxen zusammen und sieht jederzeit, wo jede Versorgung steht.

Zugänge für jede PflegekraftRechte je Wohnbereich oder TourBesuche vor Ort in Ihrer Einrichtung

Für wen

Stationär oder ambulant – das Portal passt sich an

Im Pflegeheim ordnen Sie Bewohner nach Wohnbereichen. Im Pflegedienst ordnen Sie Klienten nach Touren. Jede Pflegekraft sieht genau die Menschen, für die sie zuständig ist.

Stationäre Pflege

Pflegeheime und Kurzzeitpflege

  • Hilfsmittel auf Rezept für jeden Bewohner: Rollstühle, Sitzkissen, Antidekubitus-Auflagen, Kompressionsstrümpfe, Orthesen
  • Sammelbesuche: Wir vermessen und passen mehrere Bewohner an einem Termin an
  • Einrichtungsbedarf wie Handschuhe und Desinfektion bestellen, Rechnung an die Einrichtung
  • Lieferung direkt auf den Wohnbereich

Hinweis: In vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege stellt die Einrichtung die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Eine Pflegebox nach § 40 SGB XI gibt es dort nicht. Für Bewohner im betreuten Wohnen oder in einer Wohngemeinschaft ist sie möglich.

Ambulante Pflege

Pflegedienste und Wohngemeinschaften

  • Pflegebox für jeden Klienten mit Pflegegrad, bis zu 42 € im Monat ohne Zuzahlung
  • Antrag bei der Pflegekasse direkt im Portal ausfüllen und unterschreiben lassen
  • Rezepte vom Hausbesuch abfotografieren und sofort einreichen
  • Lieferung zum Klienten nach Hause

Die Unterschrift leistet die versicherte Person oder ihre gesetzliche Betreuung – zum Beispiel auf dem Tablet beim Hausbesuch.

Leistungen

Was wir für Ihre Einrichtung übernehmen

Hilfsmittel auf Rezept

Wir prüfen das Rezept, stellen den Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse und liefern nach Genehmigung.

§ 33 SGB V

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Monatliche Pflegebox für Klienten in häuslicher Pflege, abgerechnet direkt mit der Pflegekasse.

§ 40 SGB XI · bis 42 € / Monat

Vermessung vor Ort

Kompressionsstrümpfe messen wir vormittags direkt im Zimmer des Bewohners – ohne Transport.

Termin im Portal

Rollstühle und Sitzversorgung

Anpassung, Sitzkissen, Umbau bei veränderter Situation und kleine Reparaturen bei unseren Besuchen.

Anpassung & Reparatur

Dekubitusprophylaxe

Weichlagerungs- und Wechseldrucksysteme für Bewohner mit erhöhtem Risiko, inklusive Einweisung.

Einweisung des Personals

Schulung für Ihr Team

Kurze Einweisungen zu Hilfsmitteln und zum Portal – vor Ort oder telefonisch.

kostenfrei

Portal & Rollen

Jeder im Team hat seinen eigenen Zugang

Der Admin Ihrer Einrichtung legt die Zugänge für das Pflegepersonal selbst an und bestimmt, welche Wohnbereiche oder Touren jemand sieht. Jede Aktion wird mit Namen protokolliert.

Admin

Heimleitung, PDL

  • Sieht alle zugeordneten Bewohner und Klienten
  • Legt Zugänge für Pflegekräfte an, sperrt und entsperrt sie
  • Vergibt Rechte je Wohnbereich oder Tour
  • Pflegt Stammdaten der Einrichtung
  • Sieht das Aktivitätsprotokoll

Pflegekraft

Pflegefach- und Hilfskräfte

  • Sieht die Bewohner ihrer Wohnbereiche oder Touren
  • Reicht Rezepte ein und bucht Besuche
  • Stellt Pflegeboxen zusammen und lässt Anträge unterschreiben
  • Schreibt uns zu jedem Bewohner
  • Keine Verwaltung von Zugängen

Sanitätshaus Steegmanns

Unser Team in Bad Essen

  • Ordnet Bewohner der Einrichtung zu
  • Bearbeitet Rezepte und Anträge mit den Kassen
  • Aktualisiert den Status jeder Versorgung
  • Beantwortet Nachrichten werktags am selben Tag

So starten Sie

In vier Schritten zum eigenen Einrichtungsportal

  1. Zugang beantragen

    Sie senden uns das Formular unten. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

  2. Bewohner zuordnen

    Wir ordnen die Bewohner zu, deren Einwilligung vorliegt. Weitere melden Sie später selbst im Portal an.

  3. Team einladen

    Ihr Admin legt Zugänge für das Pflegepersonal an und vergibt Wohnbereiche oder Touren.

  4. Direkt am Bewohner arbeiten

    Rezept abfotografieren, Besuch buchen, Status sehen – vom Stationszimmer oder unterwegs.

Datenschutz

Gesundheitsdaten gehören in sichere Hände

Jede Pflegekraft meldet sich mit einem eigenen Zugang an. So wissen Sie immer, wer was für wen getan hat.

Eigene Zugänge
Keine geteilten Passwörter. Beim ersten Anmelden legt jede Pflegekraft ein eigenes Passwort fest.
Zwei-Faktor-Anmeldung
Zusätzlich mit einem Code aus einer Authenticator-App.
Rechte nach Bedarf
Zugriff nur auf die eigenen Wohnbereiche oder Touren. Ausgeschiedene Mitarbeiter sperren Sie mit einem Klick.
Protokoll
Jede Aktion wird mit Name, Datum und Uhrzeit gespeichert.
Einwilligung
Wir verarbeiten Daten nur von Bewohnern, deren Einwilligung oder die ihrer Betreuung vorliegt.

Kontakt

Zugang für Ihre Einrichtung beantragen

Wir richten das Portal für Sie ein, ordnen Ihre Bewohner zu und legen den ersten Admin-Zugang an. Für Einrichtungen ist das Portal kostenfrei.

Telefon05472 8798182
E-Mailinfo@sanitaetshaus-steegmanns.de
AdresseLindenstraße 69B, 49152 Bad Essen
Art der Einrichtung

Impressum

Sanitätshaus Steegmanns
Lindenstraße 69B
49152 Bad Essen
Deutschland

Telefon: 05472 8798182
E-Mail: info@sanitaetshaus-steegmanns.de

Geschäftsführerin: Beate Steegmanns
Handelsregister: Amtsgericht Osnabrück, HRA 209200
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE222491701

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Datenschutz

Verantwortlicher

Beate Steegmanns, Sanitätshaus Steegmanns, Lindenstraße 69B, 49152 Bad Essen, Telefon 05472 8798182, E-Mail info@sanitaetshaus-steegmanns.de

Zugriffsdaten und Hosting

Beim Aufruf dieser Website werden automatisch Server-Logdaten erfasst (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, aufgerufene Dateien). Die Verarbeitung erfolgt zur Sicherung des Betriebs nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.

Einrichtungsportal

Für Zugänge von Mitarbeitern einer Einrichtung verarbeiten wir Name, dienstliche E-Mail-Adresse, Funktion und die Protokolle der Aktionen im Portal. Grundlage ist der Vertrag mit der Einrichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) und unser berechtigtes Interesse an der Nachvollziehbarkeit (lit. f).

Gesundheitsdaten der Bewohner und Klienten

Rezepte, Pflegegrad und Angaben zu Hilfsmitteln sind Gesundheitsdaten. Wir verarbeiten sie nur, wenn die Einwilligung der versicherten Person oder ihrer gesetzlichen Betreuung vorliegt (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO), und soweit es für die Versorgung und Abrechnung mit der Kranken- oder Pflegekasse erforderlich ist (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO). Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Weitergabe

Für die Kostenübernahme übermitteln wir die nötigen Angaben an die Kranken- oder Pflegekasse. Die Einrichtung sieht nur die Bewohner, die ihr zugeordnet sind.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.

Sind Sie sicher?

Antrag Pflegehilfsmittel

Zugang angelegt

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